Verkehrswertgutachten | Marktwerteinschätzungen

Ein Markt- oder Verkehrswertgutachten benötigen Sie, wenn Sie den Wert einer Immobilie in einer Form darlegen oder nachweisen müssen, dass dieser Wert auch von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Das kann z. B. im Rahmen einer Ehescheidung, eines Erbschaftsstreits etc. der Fall sein. 

Das Verkehrswertgutachten ist gerichtsfest.

Wenn Sie kein gerichtsfestes Gutachten benötigen, aber dennoch auf eine qualifizierte Bewertung Ihrer Immobilie Wert legen, erstelle ich für Sie eine Marktwerteinschätzung ("Kurzgutachten").

Die Marktwerteinschätzung beschränkt sich auf die wesentlichen Merkmale der Immobilie und verzichtet auf ausführliche Beschreibungen der Wertermittlungsverfahren.

Die Ermittlung/Überprüfung der Wohnflächen können Sie unabhängig von einer Verkehrswertermittlung beauftragen.

Es gibt unterschiedliche Verordnungen, die für die Wohnflächenberechnung zugrunde gelegt werden können.  

Durch ein örtliches Aufmaß ermittle oder überprüfe ich die Größe Ihrer Wohnfläche.

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