MARKTWERTEINSCHÄTZUNG (Kurzgutachten)
Eine Marktwerteinschätzung, häufig auch "Kurzgutachten" genannt, ist eine fundierte und qualifizierte Bewertung Ihrer Immobilie, die nicht gerichtsfest ist, aber auf Basis der gleichen Eingangsdaten und in Anlehung an § 194 BauGB erstellt wird.
Eine Marktwerteinschätzung benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, oder wenn Sie den Wert einer Immobilie nach einer umfassenden Modernisierung überprüfen möchten.
In einem Ortstermin führe ich eine Innen- und Außenbesichtigung von Grundstück und Gebäude durch. Die Besichtigung erfolgt augenscheinlich und zerstörungsfrei. Die Marktwerteinschätzung enthält eine kurze Lagebeschtreibung, eine stichpunktartige Darstellung der wesentlichen Merkmale des Grundstücks und des Gebäudes, sowie eine Fotodokumentation. Auf ausführliche Beschreibungen der gewählten Wertermittlungsverfahren wird verzichtet. Sie umfasst ca. 30 Seiten plus Anlagen.
Apropos: Verkehrswertgutachten - Kurzgutachten - Marktwerteinschätzung => Begriffsabgrenzungen:
Wie oben erwähnt, wird eine Marktwerteinschätzung auch als "Kurzgutachten" bezeichnet. Hier ist wichtig zu wissen, dass die Bezeichnung "Kurzgutachten" irreführend ist, da sie suggeriert, dass es sich um ein vollwertiges Gutachten nach § 194 BauGB handelt. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Deshalb kann eine Marktwerteinschätzung oder ein Kurzgutachten nicht als Ersatz für ein Verkehrswertgutachten verwendet werden. Die Marktwerteinschätzung kann aber durchaus als Basis für ein Marktwertgutachten dienen. Sollten Sie zunächst eine Marktwerteinschätzung beauftragen, im weiteren Verlauf aber feststellen, dass Sie für den gleichen Wertermittlungsstichtag ein Marktwertgutachten benötigen, rechne ich den gezahlten Preis der Marktwerteinschätzung auf das Marktwertgutachten an.