MARKTWERTGUTACHTEN
Was ist eigentlich ein Markt- oder Verkehrswertgutachten und wofür wird es benötigt?
Gemäß § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert (oder Marktwert) der Wert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Wertermittlungsstichtag, am Markt erzielbar wäre. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes sind den Wert beeinflussende Dinge wie z. B. rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften und die Lage des Grundstücks und des Gebäudes zu berücksichtigen.
Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie immer dann, wenn Sie den Wert einer Immobilie in einer Form nachweisen oder darlegen müssen, dass dieser Wert auch von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Das kann z. B. der Fall sein im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, bei Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen, Kauf-/Verkauf oder Zwangsversteigerungen von Immobilien.
Für die Ermittlung und Erstellung eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens benötigen Sie einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Auskünfte. In einem Ortstermin führe ich eine Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie durch. Die Besichtigung erfolgt augenscheinlich und zerstörungsfrei.
Das Verkehrswertgutachten enthält eine ausführliche Beschreibung des Grundstücks und des Gebäudes sowie eine Fotodokumentation. Die zur Verkehrswertermittlung herangezogenen Verfahren und wesentlichen Einflussfaktoren werden im Detail beschrieben.
Das von mir erstellt Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest und kann zur Vorlage bei Gericht und Behörden verwendet werden. Es umfasst ca. 50 Seiten plus Anlagen.